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Abläufe und Hinweise zum Umgang mit der Corona Pandemie in unseren Filialen und Tierkrematorien.

Wie gehen wir mit der Corona-Pandemie um?

23.02.2022

Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darüber informieren, dass die ROSENGARTEN-Tierbestattung trotz Corona-Krise nicht die Arbeit einstellt und wir weiterhin bundesweit für Sie da sind. Der würdevolle Abschied von Ihrem geliebten Haustier steht stets im Vordergrund unserer Bemühungen, auch in diesen ungewöhnlichen Zeiten.

Wird es Einschränkungen im Kundenkontakt und in der Zusammenarbeit mit Praxen geben?

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu Ihrem und unserem Schutz, den persönlichen Kontakt insgesamt einschränken werden. Rufen Sie uns gerne an, um gemeinsam Details zu besprechen oder Trost in einem Gespräch mit uns zu finden. Wir sichern Ihnen zu, dass wir auch weiterhin einen pietätvollen und angemessenen Ablauf gewährleisten. Sollten Sie Fragen oder Wünsche haben, die Ihnen den Abschied erleichtern, zögern Sie bitte nicht, diese zu äußern. Wir geben unser Bestes, Ihnen durch diese schwere Zeit zu helfen.

Sind wir für Tierhalter, Tierpraxen und -kliniken verfügbar?

Wir bleiben trotz der Corona-Krise telefonisch von 08:00 – 22:00 Uhr für Sie erreichbar und holen nach Wunsch Ihr verstorbenes Haustier von Zuhause oder aus Praxen und Kliniken ab.

Können Termine für eine Kremierung im Beisein wahrgenommen werden?

Ab dem 04.03.22 gilt nun die 3G-Regel. Dies betrifft nun auch unsere Krematorien bei einem gewünschten Termine zur Kremierung im Beisein.

Was ist zu beachten?

3G – steht für geimpft oder genesen oder getestet.

Hierbei ist ein gültiger Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung oder negatives Ergebnis eines Corona-Tests erforderlich (Antigen-Schnelltest, maximal 24 Stunden alt oder PCR-Test, maximal 48 Stunden alt).

Die Impfung wird nur dann als gültig anerkannt, wenn die zweite Impfdosis, vorausgesetzt es handelt sich um einen Zwei-Dosen-Impfstoff, verabreicht wurde.

Seit der finalen Impfdosis müssen mindestens 14 Tage vergangen sein (d.h. ab dem 15. Tag nach der Impfung ist die Immunisierung vollständig gültig).

Der Impfnachweis muss, da aufgrund der Einheitlichkeit schneller bearbeitbar, vorzugsweise in digitaler Form (Corona-Warn-App oder CovPass-App) oder durch die sog. Immunkarte oder einen physischen Impfpass vorgelegt werden.

Eine sog. Boosterimpfung (Auffrischungsimpfung) ist derzeit allgemein wie auch für den Besuch im Rosengarten nicht verpflichtend, wenngleich wir entsprechende Auffrischungen begrüßen.

Es gilt weiterhin die verschärfte Maskenpflicht (ausschließlich FFP2)! Diese müssen dauerhaft, während des gesamten Termins in den Räumlichkeiten des Krematoriums getragen werden.

Der Termin für eine Kremierung im Beisein darf max. von insgesamt 4 Personen in Anspruch genommen werden.

Zu Ihrer und unserer Sicherheit, bitten wir um Einhaltung und Verständnis der aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen.

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